Wir führen die Gasprüfung an Ihrem Boot durch

Eine regelmäßige Prüfung der Flüssiggasanlage an Bord Ihres Bootes trägt ganz wesentlich zur Sicherheit bei. Daher müssen Flüssiggas-Anlagen auf Booten alle 2 Jahre geprüft werden. Diese Frist ist gesetzliche EU-Norm, gehört zur Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und ist eine Pflicht des Eigners.

Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für den Betrieb der Flüssiggas-Anlage in Booten. In vielen Hafen- und Liegeplatzordnungen ist eine geprüfte Flüssiggasanlage zwingend vorgeschrieben, so natürlich auch bei uns. Auch versicherungstechnisch ist das Thema relevant: möchte ein Eigner einen Schaden oder auch Schäden an anderen Booten von seiner Versicherung erstattet bekommen, muss er nachweisen, dass er für die größtmögliche (technische) Sicherheit an Bord gesorgt hat. Und dazu gehört auch die Gasprüfung nach G 608 oder gleichwertiger nationaler Vorschriften.

Es gibt grundsätzlich diese drei Arten der Prüfung:

– Prüfung vor Inbetriebnahme
Vor der ersten Inbetriebnahme des Wasserfahrzeugs muss ein Sachkundiger die Flüssiggasanlage an Bord überprüfen. Der Betreiber kann darauf verzichten, wenn der Hersteller oder ein Fachbetrieb eine Bescheinigung beigelegt hat, die die Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN EN ISO 10239 dokumentiert.

– Wiederholungsprüfung
Spätestens nach Ablauf von 24 Monaten seit der ersten Prüfung müssen Sie das Boot erneut durch einen Sachkundigen überprüfen lassen. Dieser führt unter anderem eine Sicht- sowie eine Dichtheitsprüfung und Brennprobe durch. Als fristgerecht durchgeführt gilt die Prüfung, wenn Sie sie bis zum Ende des fälligen Monats vom Sachkundigen haben machen lassen.

– Prüfung nach Änderung
Wenn Sie die Gasversorgung auf ihrem Boot hinsichtlich Beschaffenheit, Anordnung oder Betriebsweise verändern beziehungsweise verändern lassen, muss ein Sachkundiger die Anlage vor der Inbetriebnahme prüfen. Als Änderung gilt nicht der Wechsel einer Gasflasche.

Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) gibt es eine Prüfplakette für Ihr Boot und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung (blaues Prüfbuch).

Diese Prüfungen bieten wir Ihnen hier in der Rathje Werft an. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin zur Prüfung.


Ein Beitrag aus der
Rathje Werft in Kiel

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